6 Strategien zur Optimierung Deiner DSO
Die Abrechnung ist ein zentraler Bestandteil im Inkasso-Prozess. Neben der Eintreibung offener Forderungen übernimmt das Inkasso-Unternehmen auch die Verrechnung der anfallenden Kosten, die in der Regel vom Schuldner getragen werden.
Nach dem Zahlungseingang werden diese Beträge dokumentiert und den jeweiligen Forderungen zugeordnet. Die Inkassokosten sowie eventuell vereinbarte Provisionen werden anschließend vom eingezogenen Betrag abgezogen.
Die Abrechnung selbst enthält eine detaillierte Aufstellung aller Posten:
Eingegangene Zahlungen: Gesamtsumme der vom Schuldner geleisteten Zahlungen.
Abzüge durch Inkassogebühren: Kosten für die Dienstleistungen des Inkasso-Unternehmens.
Eventuelle Auslagen: Zusätzliche Kosten wie Gerichtskosten oder Gebühren für Zustellungen.
Nettoauszahlung: Der Betrag, der an den Gläubiger ausgezahlt wird.
Die Auszahlung an den Gläubiger erfolgt meist monatlich oder gemäß individueller Vereinbarung. Es ist wichtig, die Abrechnung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Beträge korrekt erfasst sind.
Durch die Zusammenarbeit mit einem Inkasso-Unternehmen erhält der Gläubiger professionelle Unterstützung bei der Eintreibung offener Forderungen und eine transparente Abrechnung der eingegangenen Gelder.
Es kann verwirrend sein, wenn Gläubiger vom Inkasso-Unternehmen weniger Geld erhalten, als sie erwarten. In den meisten Fällen liegt der Grund dafür in der Umsatzsteuer auf die Inkassogebühren, die das Inkassounternehmen beim Schuldner zusätzlich zur Hauptforderung einholt. Doch warum beeinflusst die Umsatzsteuer den Auszahlungsbetrag?
Inkasso-Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, auf ihre Dienstleistungen 19% Umsatzsteuer zu erheben. Diese Umsatzsteuer darf jedoch nicht dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Der Schuldner ist nur verpflichtet, die Netto-Inkassogebühren zu zahlen, da die Umsatzsteuer nicht als Verzugsschaden gilt.
Die Umsatzsteuer auf Inkassogebühren darf nicht vom Schuldner verlangt werden, weil sie rechtlich nicht als Verzugsschaden gilt. Der Schuldner muss also nur die tatsächlich entstandenen Netto-Kosten ersetzen, nicht die darauf anfallende Umsatzsteuer.
Zusätzlich hat der Bundesfinanzhof am 06.03.1990 entschieden, dass die Umsatzsteuer dem Schuldner nicht berechnet werden darf, wenn der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Das Inkasso-Unternehmen ist jedoch verpflichtet, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und zieht sie daher vom Auszahlungsbetrag ab.
Da die Umsatzsteuer nicht vom Schuldner eingefordert werden kann, wird sie bei der Abrechnung vom Gläubiger abgezogen. Das bedeutet:
Eingegangene Zahlung: Der Schuldner zahlt die Hauptforderung plus die Netto-Inkassogebühren.
Abzug der Umsatzsteuer: Die 19% Umsatzsteuer auf die Inkassogebühren werden vom Gesamtbetrag abgezogen.
Auszahlung an den Gläubiger: Der Gläubiger erhält den verbleibenden Betrag nach Abzug der Umsatzsteuer.
Hauptforderung: 1.000 €
Inkassogebühr (netto): 100 €
Gesamtzahlung des Schuldners: 1.100 € (Hauptforderung + Netto-Inkassogebühr = 1.000 € + 100 €)
Abzug der Umsatzsteuer (19% auf Inkassogebühr): 19 € (19% von 100 €)
Auszahlungsbetrag an Dich: 981 € (Hauptforderung − Umsatzsteuer = 1.000 € − 19 €)
Die gute Nachricht ist, dass Der Gläubiger die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück erhält. Wenn er umsatzsteuerpflichtig ist, kann er die abgezogene Umsatzsteuer im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen. Dadurch erhält er die gezahlte Umsatzsteuer zurück und bekommt so wieder den vollen Betrag der Forderung.
Eine Erfolgsprovision im Inkasso ist eine Vergütung, die ein Inkasso-Unternehmen erhält, wenn es erfolgreich eine offene Forderung eintreibt. Anstatt feste Gebühren zu berechnen, arbeitet das Inkasso-Unternehmen auf Provisionsbasis und erhält einen vorher vereinbarten Prozentsatz des eingezogenen Betrags.
Sie bietet eine risikoarme Möglichkeit, offene Forderungen einzutreiben. Außerdem ermöglicht die Erfolgsprovision es den Gläubigern, ohne hohe Vorabkosten die Dienstleistungen eines Inkasso-Unternehmens zu nutzen und erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Eintreibung.
Provisionsvereinbarung: Vor Beginn der Inkassotätigkeit wird zwischen dem Gläubiger und dem Inkasso-Unternehmen eine Vereinbarung getroffen, die den Umfang der Erfolgsprovision festlegt.
Eintreibung der Forderung: Das Inkasso-Unternehmen bemüht sich, die offene Forderung beim Schuldner einzuziehen.
Auszahlung an den Gläubiger: Nach erfolgreicher Eintreibung wird die Erfolgsprovision vom eingezogenen Betrag abgezogen, und der verbleibende Betrag wird an den Gläubiger ausgezahlt.
Höhe der Provision: Erfolgsprovisionen können je nach Inkasso-Unternehmen variieren. Es ist wichtig, die Konditionen genau zu prüfen.
Transparente Vertragsbedingungen: Alle Vereinbarungen sollten klar und verständlich sein.
Seriosität des Inkasso-Unternehmens: Ein seriöses Unternehmen informiert offen über seine Gebührenstruktur und hält sich an gesetzliche Vorgaben.
Die Auszahlung durch das Inkasso-Unternehmen erfolgt in der Regel, nachdem der Schuldner die offene Forderung komplett beglichen hat und alle Zahlungen verbucht wurden. Der genaue Zeitpunkt kann jedoch variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zahlungseingang des Schuldners: Erst nach Eingang der Zahlung kann das Inkasso-Unternehmen mit der Verarbeitung beginnen.
Zahlungsart: Moderne Inkassounternehmen bieten Online-Zahlungen über Kreditkarte, Apple Pay, PayPal und Co. an. Diese Zahlungen werden oft vom jeweiligen Dienstleister nur monatlich an das Inkassounternehmen ausgezahlt. Das verzögert auch die Auszahlung an den Gläubiger.
Bearbeitungszeit: Die Verbuchung und Abrechnung der Zahlung ist nicht in allen Fällen automatisiert und benötigt etwas Zeit.
Vertragsvereinbarungen: Manche Verträge sehen feste Auszahlungsintervalle vor, zum Beispiel monatlich oder quartalsweise.
Teilzahlungen: Bei Ratenzahlungen des Schuldners erfolgt die Auszahlung oft erst nach vollständigem Zahlungseingang oder gemäß vereinbarter Schwellenwerte.
Eingang der Zahlung vom Schuldner: Das Inkasso-Unternehmen erhält die Zahlung und bestätigt den Eingang.
Verbuchung und Abrechnung: Alle Kosten, Gebühren und die Umsatzsteuer werden berücksichtigt.
Ermittlung des Auszahlungsbetrags: Der verbleibende Betrag wird berechnet.
Überweisung an den Gläubiger: Die Auszahlung erfolgt gemäß den vereinbarten Bedingungen.
Die Auszahlung durch das Inkasso-Unternehmen findet also statt, sobald alle relevanten Schritte abgeschlossen sind. Durch Kenntnis der Prozesse und Bedingungen kann besser eingeschätzt werden, wann mit der Auszahlung zu rechnen ist.
Wenn ein Schuldner die offene Forderung nicht vollständig, sondern in Teilzahlungen begleicht, werden diese Zahlungen nach einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge verbucht. Das bedeutet, dass das Inkasso-Unternehmen die Teilbeträge zunächst auf bestimmte Posten anrechnet, bevor der Gläubiger die restliche Forderung erhält.
Kosten und Auslagen: Zuerst werden die angefallenen Inkassokosten und eventuelle Auslagen (z. B. Porto, Ermittlungsgebühren) beglichen.
Verzugszinsen: Als Nächstes werden die vom Schuldner zu zahlenden Verzugszinsen angerechnet.
Hauptforderung: Erst danach wird der verbleibende Betrag auf die ursprüngliche Forderung des Gläubigers angerechnet.
Spätere Auszahlung der Hauptforderung: Da Teilzahlungen zuerst auf die Kosten und Zinsen angerechnet werden, dauert es oft länger, bis der Gläubiger die eigentliche Hauptforderung erhält.
Unvollständige Beträge: Wenn der Schuldner nur kleine Raten zahlt, kann es sein, dass die Hauptforderung über einen längeren Zeitraum gestückelt ausgezahlt wird.
Bei einem Ratenzahlungsplan kann das Inkasso-Unternehmen die erhaltenen Teilbeträge regelmäßig verbuchen und zu festgelegten Zeitpunkten an den Gläubiger auszahlen. Die Höhe und der Zeitpunkt der Auszahlung hängen dann davon ab, wie viel der Schuldner bereits gezahlt hat und ob alle Kosten und Zinsen gedeckt sind.
Die Überprüfung der Inkasso-Abrechnung ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Posten korrekt verbucht und nachvollziehbar sind. Eine klare und detaillierte Abrechnung gibt dem Gläubiger Transparenz über die eingezogenen Beträge und die abgezogenen Kosten.
Zahlungseingänge prüfen: Überprüfe, welche Zahlungen vom Schuldner eingegangen sind und ob diese mit den Beträgen in der Abrechnung übereinstimmen.
Kosten und Gebühren nachvollziehen: Die Inkassogebühren sowie eventuelle Auslagen sollten klar aufgelistet sein. Achte darauf, dass die vereinbarten Gebühren korrekt abgezogen wurden.
Verzugszinsen überprüfen: Die Verzugszinsen, die der Schuldner schuldet, sollten ebenfalls korrekt berechnet und in der Abrechnung erfasst sein.
Erfolgsprovision kontrollieren: Wenn eine Erfolgsprovision vereinbart wurde, sollte diese genau nach den Vertragsbedingungen berechnet werden.
Umsatzsteuer beachten: Die abgezogene Umsatzsteuer auf die Inkassogebühren sollte korrekt ausgewiesen sein, um diese bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.
Übersicht der Zahlungen: Detaillierte Auflistung der eingegangenen Beträge vom Schuldner.
Abzüge von Kosten und Gebühren: Alle Kostenpositionen, wie Inkassogebühren, Erfolgsprovisionen und eventuelle Auslagen.
Verbleibender Auszahlungsbetrag: Der Betrag, der nach Abzug aller Kosten an den Gläubiger ausgezahlt wird.
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