Mahnbescheid

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Wie kann ich einen Mahnbescheid beantragen?

1. Vorbereitung

Bevor ein Mahnbescheid beantragt wird, müssen alle notwendigen Informationen und Unterlagen bereitgestellt werden. Dazu gehören:

  • die genaue Bezeichnung des Gläubigers und des Schuldners

  • die Forderungshöhe inklusive Zinsen und Mahnkosten

  • der Grund der Forderung, d.h. jede einzelne Rechnung mit Rechnungsdatum, Belegnummer und Betrag - nur so können die Zinsen korrekt berechnet werden

2. Antrag stellen

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids kann entweder schriftlich oder online gestellt werden.

  • Schriftlicher Antrag: Für den schriftlichen Antrag wird ein spezielles Formular benötigt, das beim Amtsgericht oder online bezogen werden kann. Dieses Formular muss vollständig und korrekt ausgefüllt werden, was Angaben zum Gläubiger, Schuldner, der Forderung und dem Grund der Forderung umfasst. Der ausgefüllte Antrag wird dann an das zuständige Mahngericht gesendet. Hierfür fallen entsprechende Gerichtsgebühren an, die je nach Streitwert variieren.

  • Online-Antrag: Alternativ kann der Antrag auch online über verschiedene Portale gestellt werden, zum Beispiel über das Online-Mahnverfahren der deutschen Justiz. Dazu muss sich der Gläubiger auf der Plattform registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Das Formular kann dann online ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Auch die anfallenden Gerichtsgebühren können online bezahlt werden.

3. Zustellung des Mahnbescheids

Das Amtsgericht prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach erfolgter Prüfung wird der Mahnbescheidsantrag erlassen und dem Schuldner zugestellt. Dieser hat ab Zustellung zwei Wochen Zeit, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

4. Widerspruchsfrist

Der Schuldner kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Erfolgt kein Widerspruch, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

5. Vollstreckungsbescheid beantragen

Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, stellt der Gläubiger beim Amtsgericht den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Dieser ist notwendig, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

Was ist das elektronische Mahnverfahren?

Das elektronische Mahnverfahren ist ein digitaler Prozess, der es Gläubigern ermöglicht, Mahnbescheide online zu beantragen und zu verwalten. Es wird über spezielle Online-Portale der Justiz abgewickelt.

Ablauf des elektronischen Mahnverfahrens

1. Registrierung und Anmeldung

Um das elektronische Mahnverfahren zu nutzen, muss sich der Gläubiger auf der entsprechenden Online-Plattform registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Dies erfolgt in der Regel auf den Webseiten der Landesjustizverwaltungen.

2. Antrag online ausfüllen

Nach der Registrierung kann der Gläubiger den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids online ausfüllen. Das elektronische Formular erfordert dieselben Informationen wie der schriftliche Antrag: Angaben zum Gläubiger, Schuldner, zur Forderungshöhe inklusive Zinsen und Mahnkosten sowie den Grund der Forderung.

3. Elektronische Übermittlung

Der ausgefüllte Antrag wird elektronisch an das zuständige Mahngericht übermittelt. Die Plattformen sind so gestaltet, dass sie die Daten in einem standardisierten Format an die Justizbehörden weiterleiten.

4. Zahlung der Gerichtsgebühren

Die anfallenden Gerichtsgebühren können ebenfalls online bezahlt werden.

5. Prüfung und Zustellung

Das Amtsgericht prüft den elektronisch übermittelten Antrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt. Der Schuldner hat ab Zustellung zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.

6. Weiterer Verlauf

Erfolgt kein Widerspruch, kann der Gläubiger auch den Vollstreckungsbescheid online beantragen. Das elektronische Verfahren ermöglicht es, den gesamten Mahnprozess digital abzuwickeln, was Zeit und Aufwand spart.

Wer ist das zuständige Amtsgericht für den Mahnbescheid?

Das zuständige Amtsgericht für das gerichtliche Mahnverfahren richtet sich in der Regel nach dem Wohn- oder Geschäftssitz des Gläubigers (Antragsteller). In Deutschland gibt es spezielle Amtsgerichte, die als zentrale Mahngerichte fungieren. Diese sind für die Bearbeitung der Mahnbescheide zuständig.

Wie finde ich das zuständige Amtsgericht?

  1. Wohnort des Schuldners: Das Amtsgericht am Geschäftssitz des Gläubigers ist in den meisten Fällen zuständig.

  2. Zentrales Mahngericht: In einigen Bundesländern gibt es zentrale Mahngerichte, die für alle Mahnverfahren des Bundeslandes verantwortlich sind. Dazu gehören z.B.:

    • Amtsgericht Wedding für Berlin

    • Amtsgericht Hagen für Nordrhein-Westfalen

    • Amtsgericht Coburg für Bayern

Tipp: Auf der Website des zuständigen Justizministeriums oder über Online-Portale wie mahngerichte.de kann man schnell und einfach das zuständige Mahngericht finden. Ein Anruf beim Amtsgericht vor Ort kann ebenfalls Klarheit schaffen.

Durch die richtige Wahl des zuständigen Amtsgerichts wird sichergestellt, dass der Mahnbescheid korrekt zugestellt und das Verfahren reibungslos abgewickelt wird.

Was passiert wenn der Mahnbescheid nicht zugestellt werden kann?

Wenn ein Mahnbescheid nicht zugestellt werden kann, erfordert dies verschiedene Maßnahmen, um den Prozess fortzusetzen oder anzupassen.

1. Rückmeldung vom Gericht

Das Amtsgericht informiert den Gläubiger darüber, dass der Mahnbescheid nicht zugestellt werden konnte. Gründe dafür können eine falsche oder unvollständige Adresse des Schuldners, ein Umzug ohne hinterlassene neue Adresse oder die absichtliche Vermeidung der Zustellung sein.

2. Überprüfung der Adresse

Der Gläubiger sollte die Adresse des Schuldners überprüfen und aktualisieren:

  • Meldeämter (Einwohnermelderegister): Ein Antrag auf Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt kann aktuelle Adressdaten des Schuldners liefern. Dies ist oft die schnellste und einfachste Methode, um eine aktuelle Adresse zu erhalten.

  • Schuldnerrecherche über Auskunfteien: Wirtschaftsauskunfteien wie Schufa oder Bürgel bieten Dienste zur Adressermittlung und Bonitätsprüfung an. Diese können aktuelle Adressdaten und weitere Informationen über den Schuldner liefern.

  • Detekteien: Private Detekteien können beauftragt werden, um den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermitteln. Dies ist besonders hilfreich, wenn der Schuldner versucht, sich der Zustellung absichtlich zu entziehen.

  • Gewerbeamt: Wenn der Schuldner ein Gewerbe betreibt, kann eine Anfrage beim zuständigen Gewerbeamt Informationen über die Geschäftsadresse liefern.

  • Impressum: Bei Unternehmen oder Selbstständigen kann das Impressum der Website relevante Adressdaten enthalten. Eine Überprüfung der Website des Schuldners kann daher nützlich sein.

3. Antrag auf erneute Zustellung

Nach der Ermittlung der korrekten Adresse kann der Gläubiger beim Amtsgericht einen Antrag auf erneute Zustellung des Mahnbescheids stellen. Das Gericht wird dann versuchen, den Mahnbescheid erneut zuzustellen.

4. Öffentliche Zustellung

Wenn die Adresse des Schuldners trotz aller Bemühungen nicht ermittelt werden kann, kann der Gläubiger beim Gericht die sogenannte öffentliche Zustellung beantragen. Der Mahnbescheid wird dann durch Aushang an der Gerichtstafel oder durch Veröffentlichung in einem Amtsblatt zugestellt. Diese Methode wird jedoch nur in Ausnahmefällen angewendet und ist mit bestimmten rechtlichen Anforderungen verbunden. Sie wird nicht empfohlen, da sie angreifbar ist und naturgemäß auch nicht zur Zwangsvollstreckung führt.

5. Alternativen prüfen

Sollte die Zustellung auch nach mehreren Versuchen nicht erfolgreich sein, muss der Gläubiger prüfen, ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind, um den Schuldner ausfindig zu machen und die Forderung einzutreiben.

Kosten und Zeitaufwand

Die erneute Zustellung und Adressermittlung bedeuten zusätzliche Kosten und Zeitaufwand für den Gläubiger. Diese Kosten können im Erfolgsfall ebenfalls vom Schuldner eingefordert werden.

Was passiert wenn Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegt wurde?

Wenn der Schuldner Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegt, stoppt das Mahnverfahren an dieser Stelle. Ein Widerspruch bedeutet, dass der Schuldner die Forderung nicht anerkennt. Der Widerspruch kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheids erfolgen und muss schriftlich beim Gericht eingehen.

Was passiert nach dem Widerspruch?

  1. Unterbrechung des Mahnverfahrens: Sobald der Widerspruch eingegangen ist, wird das Mahnverfahren unterbrochen. Das Gericht überprüft in diesem Stadium noch nicht, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht. Es informiert den Gläubiger lediglich über den Widerspruch.

  2. Entscheidung des Gläubigers: Nun liegt es am Gläubiger zu entscheiden, wie er weiter vorgehen möchte:

    • Verzicht auf weitere Schritte: Der Gläubiger kann sich entscheiden, das Verfahren nicht weiterzuverfolgen. In diesem Fall bleibt die Forderung bestehen, aber es gibt kein gerichtliches Urteil. Der Gläubiger kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch Klage erheben.

    • Klage erheben: Alternativ kann der Gläubiger das Verfahren vor Gericht weiterführen. Dazu muss er Klage einreichen, was das Mahnverfahren in ein Klageverfahren überführt. Hier werden dann alle Fakten und Beweise geprüft, und beide Parteien können ihre Argumente vorbringen.

  3. Klageverfahren: Im Klageverfahren entscheidet ein Richter nach Prüfung der Beweise, ob die Forderung berechtigt ist. Sollte der Gläubiger gewinnen, erhält er ein vollstreckbares Urteil, mit dem er die Zwangsvollstreckung einleiten kann.

Wichtig für Gläubiger

Ein Widerspruch bedeutet nicht das Ende der Forderung, sondern führt nur dazu, dass der Gläubiger nun aktiv werden muss. Der Gang ins Klageverfahren erfordert allerdings mehr Aufwand und Kosten. Es ist daher ratsam, vorab genau abzuwägen, ob es sich lohnt, die Forderung weiter zu verfolgen.

Was kostet der Mahnbescheid?

Die Kosten für einen Mahnbescheid setzen sich hauptsächlich aus den Gerichtsgebühren zusammen. Diese sind gesetzlich festgelegt und steigen mit dem Streitwert, also der Höhe der Forderung.

Zusätzliche Kosten: Neben den Gerichtsgebühren können weitere Kosten anfallen, insbesondere wenn ein Anwalt mit der Durchführung des Mahnverfahrens beauftragt wird. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ebenfalls nach dem Streitwert. Typischerweise umfassen sie:

  • Anwaltskosten: Diese können je nach Aufwand und Streitwert variieren. Ein einfacher Mahnbescheid verursacht in der Regel geringere Anwaltskosten als ein komplexerer Fall.

  • Kosten für Adressermittlung: Sollten Adressrecherchen notwendig sein, können hierfür Kosten durch Auskunfteien, Detekteien oder Anfragen bei Meldeämtern entstehen.

Kosten bei Beauftragung eines Inkassobüros: Wenn der Gläubiger ein Inkassobüro beauftragt, übernimmt das Inkassobüro in der Regel die Vorauszahlung der anfallenden Kosten. Dies umfasst:

  • Inkassokosten: Das Inkassobüro erhebt Gebühren für seine Dienstleistung, die vom Schuldner getragen werden müssen. Diese Gebühren sind abhängig vom Streitwert und dem Aufwand des Inkassobüros.

  • Gerichtsgebühren und Anwaltskosten: Das Inkassobüro übernimmt die Vorauszahlung der Gerichtsgebühren und gegebenenfalls der Anwaltskosten. Diese Kosten werden dann im Mahnverfahren zusammen mit der Hauptforderung und den Inkassokosten vom Schuldner eingefordert.

Infografik zu den Gebühren anhand des Prozesses im gerichtlichen Mahnverfahren.

Wer trägt die Kosten des Mahnverfahrens?

Grundsätzlich trägt der Schuldner die Kosten des Mahnverfahrens, wenn er die Forderung begleicht. Das bedeutet, dass alle anfallenden Gebühren und Kosten dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Diese werden zusammen mit der Hauptforderung und eventuellen Zinsen in den Mahn- und Vollstreckungsbescheid aufgenommen.

Vorauszahlung durch den Gläubiger: Wenn der Gläubiger das Mahnverfahren selbst durchführt, muss er die Kosten zunächst vorstrecken. Diese Kosten kann er dann im Rahmen des Mahnverfahrens vom Schuldner zurückfordern. Bei Beauftragung eines Inkassobüros übernimmt dieses in der Regel die Vorauszahlung der anfallenden Kosten.

Erstattungsanspruch: Sollte das Mahnverfahren erfolgreich sein und der Schuldner die Forderung begleichen, erhält der Gläubiger die vorgestreckten Kosten zurück. Werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, können die Kosten ebenfalls durch die Pfändung vom Schuldner eingefordert werden.

Wie lange dauert der Mahnbescheid?

Die Dauer eines Mahnbescheids hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber der Prozess kann in der Regel in mehreren Wochen abgeschlossen werden:

1. Antragstellung (1-2 Tage)

Der Gläubiger stellt den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Amtsgericht. Dies kann schriftlich oder online erfolgen. Die Dauer der Antragstellung hängt davon ab, wie schnell der Gläubiger den Antrag vorbereitet und einreicht. Normalerweise dauert dieser Schritt ein bis zwei Tage.

2. Bearbeitung durch das Gericht (wenige Tage bis 2 Wochen)

Nach Eingang des Antrags prüft das Amtsgericht diesen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. In der Regel erfolgt die Bearbeitung innerhalb von wenigen Tagen bis maximal zwei Wochen, je nach Arbeitsaufkommen des Gerichts.

3. Zustellung des Mahnbescheids (einige Tage bis 2 Wochen)

Sobald das Gericht den Mahnbescheid ausgestellt hat, wird dieser dem Schuldner zugestellt. Die Zustellung erfolgt meist durch die Post oder einen Gerichtsvollzieher und kann zwischen wenigen Tagen und bis zu zwei Wochen dauern, je nachdem, wie gut der Schuldner erreichbar ist.

4. Widerspruchsfrist (2 Wochen)

Nach Zustellung des Mahnbescheids hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Diese Frist ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verkürzt werden.

5. Beantragung des Vollstreckungsbescheids (wenige Tage bis 2 Wochen)

Erfolgt kein Widerspruch des Schuldners innerhalb der zweiwöchigen Frist, kann der Gläubiger den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Die Bearbeitung dieses Antrags durch das Gericht dauert erneut einige Tage bis zu zwei Wochen.

6. Zustellung des Vollstreckungsbescheids (einige Tage bis 2 Wochen)

Auch der Vollstreckungsbescheid muss dem Schuldner zugestellt werden, was wiederum einige Tage bis zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.

Gesamtdauer (4-8 Wochen)

Insgesamt dauert der gesamte Prozess vom Antrag auf den Mahnbescheid bis zur Zustellung des Vollstreckungsbescheids in der Regel zwischen vier und acht Wochen, vorausgesetzt, es treten keine außergewöhnlichen Verzögerungen auf.

Faktoren, die die Dauer beeinflussen können

  • Arbeitsaufkommen des Gerichts: Wenn das zuständige Gericht stark ausgelastet ist, kann sich die Bearbeitung verzögern.

  • Erreichbarkeit des Schuldners: Schwierigkeiten bei der Zustellung des Mahnbescheids oder des Vollstreckungsbescheids können den Prozess verlängern.

  • Fehlerhafte Anträge: Unvollständige oder fehlerhafte Anträge müssen korrigiert und erneut eingereicht werden, was zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt.

Wann ist die Beantragung eines Mahnbescheids sinnvoll?

Die Beantragung eines Mahnbescheids ist besonders sinnvoll bei unbestrittenen Forderungen, da das Verfahren schnell und kostengünstig ist. Es bietet eine effiziente Möglichkeit, Forderungen innerhalb von 4-8 Wochen rechtlich abzusichern.

Hier sind die wichtigsten Gründe und Situationen, in denen ein Mahnbescheid die richtige Wahl ist:

  • Unbestrittene Forderungen: Ein Mahnbescheid ist ideal für Fälle, in denen der Schuldner die Forderung nicht bestreitet. Wenn der Schuldner nicht zahlt, aber keine Einwände gegen die Forderung erhebt, ist der Mahnbescheid ein schneller und kostengünstiger Weg, um die Forderung rechtlich abzusichern und durchzusetzen.

  • Schnelligkeit: Das Mahnverfahren ist deutlich schneller als ein Klageverfahren. In der Regel dauert der gesamte Prozess vom Antrag bis zur Zustellung des Vollstreckungsbescheids etwa 4-8 Wochen. Ein Klageverfahren hingegen kann mindestens 3-6 Monate, oft sogar bis zu einem Jahr oder länger dauern. Daher ist der Mahnbescheid besonders geeignet, wenn eine zügige Durchsetzung der Forderung erforderlich ist.

  • Geringere Kosten: Die Kosten für das Mahnverfahren sind wesentlich niedriger als die eines Klageverfahrens. Gerichtsgebühren und eventuelle Anwaltskosten sind im Mahnverfahren geringer, was es zu einer kosteneffizienten Lösung für Gläubiger macht.

Für streitige Forderungen oder wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist, ist ein Klageverfahren besser geeignet, da es die umfassende rechtliche Prüfung und Argumentation ermöglicht. Ein Klageverfahren kann jedoch mindestens 3-6 Monate dauern, oft sogar bis zu einem Jahr oder länger.