Einspruch
- Was ist ein Einspruch im gerichtlichen Mahnverfahren?
- Wann kann ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eingelegt werden?
- Wie kann man Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen?
- Wo kann man Einspruch einlegen?
- Was passiert nach einem Einspruch?
- Wie unterscheiden sich Einspruch und Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren?
- Was kostet ein Einspruch?
- Was passiert, wenn kein Einspruch eingelegt wird?
Was ist ein Einspruch im gerichtlichen Mahnverfahren?
Ein Einspruch im gerichtlichen Mahnverfahren ist eine rechtliche Möglichkeit für den Schuldner, sich gegen einen Vollstreckungsbescheid zu wehren. Er bewirkt, dass das Verfahren nicht automatisch weiterläuft und die Forderung nicht sofort vollstreckt werden kann.
Der Vollstreckungsbescheid ist die zweite Stufe des gerichtlichen Mahnverfahrens. Er wird erlassen, wenn der Schuldner zuvor keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat. Mit dem Einspruch kann ein Schuldner das Verfahren in ein normales Klageverfahren umwandeln. Dort wird geprüft, ob die Forderung gerechtfertigt ist.
Wichtige Merkmale des Einspruchs:
Er richtet sich gegen den Vollstreckungsbescheid, nicht gegen den Mahnbescheid.
Dadurch wird das gerichtliche Mahnverfahren in ein Klageverfahren überführt.
Wann kann ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eingelegt werden?
Er kann nur innerhalb einer festgelegten Frist eingelegt werden. Sobald der Schuldner den Vollstreckungsbescheid erhält, hat er dafür genau 14 Tage Zeit. Wird diese Frist versäumt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und kann vollstreckt werden.
Wichtige Punkte zur Frist:
Der Einspruch ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids möglich.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung.
Nach Ablauf der Frist wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und vollstreckbar.
Wie kann man Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid einlegen?
Ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid muss schriftlich eingereicht werden. Eine formlose Erklärung reicht aus, solange sie eindeutig ist und alle notwendigen Angaben enthält.
Mögliche Wege zur Einreichung:
Mit dem offiziellen Formular: Dem Vollstreckungsbescheid liegt in der Regel ein Formular bei, das ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt werden kann.
Per eigenem Schreiben: Alternativ kann der Einspruch auch formlos erfolgen.
Inhalte eines formlosen Einspruchs:
Aktenzeichen des Vollstreckungsbescheids
Name und Anschrift des Schuldners
Klare Erklärung, dass Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt wird
Datum und Unterschrift
Wo kann man Einspruch einlegen?
Er muss bei dem Gericht, das den Bescheid erlassen hat, eingereicht werden – nicht beim Gläubiger. Die Adresse des zuständigen Gerichts ist direkt auf dem Vollstreckungsbescheid vermerkt.
Mögliche Wege zur Einreichung:
Per Post: Das unterschriebene Formular oder ein eigenes Schreiben wird per Brief an das zuständige Gericht geschickt.
Per Fax: Die Übermittlung kann auch per Fax erfolgen, sofern das Gericht diesen Kommunikationsweg akzeptiert.
Elektronisch: Einige Gerichte bieten die Möglichkeit, Einsprüche über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder andere digitale Wege einzureichen.
Es ist wichtig, dass alles fristgerecht beim Gericht eingeht. Ein Versand per E-Mail reicht in der Regel nicht aus und sollte vorher mit dem Gericht abgeklärt werden.
Was passiert nach einem Einspruch?
Wird ein Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid eingelegt, wird das gerichtliche Mahnverfahren automatisch in ein reguläres Klageverfahren überführt.
Sobald der Einspruch beim Gericht eingeht, wird der Gläubiger darüber informiert. Anders als beim Widerspruch gegen einen Mahnbescheid hat der Gläubiger nach einem Einspruch keine Möglichkeit mehr, das Verfahren selbst zu stoppen – es folgt in jedem Fall eine gerichtliche Prüfung der Forderung.
Im Klageverfahren müssen beide Seiten ihre Argumente und Beweise vorlegen. Der Schuldner kann darlegen, warum er die Forderung für unberechtigt hält, während der Gläubiger seine Ansprüche belegen muss. Das Gericht entscheidet dann, ob die Forderung besteht oder nicht.
Wie unterscheiden sich Einspruch und Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren?
Der Einspruch und der Widerspruch sind zwei verschiedene Rechtsmittel im gerichtlichen Mahnverfahren. Beide ermöglichen es dem Schuldner, sich gegen eine Forderung zu wehren, greifen jedoch in unterschiedlichen Verfahrensstufen und haben unterschiedliche Konsequenzen.
Einspruch
Ein Einspruch richtet sich gegen einen Vollstreckungsbescheid und führt automatisch zu einem streitigen Gerichtsverfahren. Sobald der Schuldner Einspruch einlegt, prüft das Gericht die Forderung inhaltlich. Der Gläubiger hat keine Möglichkeit mehr, das Verfahren eigenständig zu beenden – es wird zwingend vor Gericht verhandelt.
Merkmale des Einspruchs:
Bezieht sich auf den Vollstreckungsbescheid.
Führt automatisch zu einem Gerichtsverfahren.
Der Gläubiger kann das Verfahren nicht mehr selbst stoppen.
Widerspruch
Ein Widerspruch kann gegen einen Mahnbescheid eingelegt werden. Er verhindert, dass das Mahnverfahren in die nächste Stufe übergeht, also dass ein Vollstreckungsbescheid erlassen wird. Nach einem Widerspruch kann der Gläubiger entscheiden, ob er eine Klage einreicht oder das Verfahren beendet.
Was kostet ein Einspruch?
Zunächst fallen keine Gerichtsgebühren an, und eine Begründung ist nicht erforderlich. Allerdings kann es nach einem Einspruch zu einem Klageverfahren kommen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können.
Mögliche Kosten:
Gerichtskosten: Sobald das Verfahren vor Gericht weitergeht, fallen Gerichtsgebühren an.
Anwaltskosten: Wer einen Anwalt beauftragt, muss dessen Gebühren zunächst selbst zahlen.
Zinsen und Verzugsgebühren: Falls die Forderung berechtigt ist, können weitere Kosten durch Zinsen oder Mahngebühren entstehen.
Anwaltspflicht abhängig vom Streitwert
Ob ein Anwalt nötig ist, hängt vom Streitwert ab:
Bis 5.000 € Streitwert: Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. Beide Parteien können sich selbst vertreten.
Über 5.000 € Streitwert: Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Beide Seiten müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen.
Falls ein Klageverfahren folgt, entscheidet das Gericht am Ende, wer die Kosten übernehmen muss. In der Regel trägt die unterlegene Partei die Gerichts- und Anwaltskosten beider Seiten.
Was passiert, wenn kein Einspruch eingelegt wird?
Wird innerhalb der zweiwöchigen Frist kein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, wird dieser rechtskräftig und vollstreckbar. Das bedeutet, dass der Gläubiger die Forderung nun zwangsweise eintreiben kann.
Folgen:
Der Vollstreckungsbescheid wird rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Der Gläubiger erhält einen vollstreckbaren Titel, mit dem er Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten kann.
Mögliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind:
Kontopfändung
Lohnpfändung
Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher
Ein Vollstreckungsbescheid ist 30 Jahre lang gültig, sodass der Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt die Forderung eintreiben kann.