Mahnung

Zuletzt aktualisiert:

Was ist eine Mahnung?

Eine Mahnung ist eine formale Zahlungsaufforderung, die ein Gläubiger an einen Schuldner sendet, wenn eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wurde. Sie dient dazu, den Schuldner an die offene Forderung zu erinnern und ihn zur Zahlung aufzufordern.

Rechtlich gesehen ist eine Mahnung eine einseitige, empfangsbedürftige Aufforderung, die den Schuldner in Verzug setzt (§ 286 Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass der Schuldner ab diesem Zeitpunkt für mögliche Mahngebühren, Verzugszinsen oder weitere rechtliche Schritte haftbar gemacht werden kann.

Im Geschäftsleben sind Mahnungen ein häufiger Bestandteil des Forderungsmanagements. Unternehmen versenden Mahnungen, um ausstehende Zahlungen einzufordern, bevor sie ein Inkassobüro oder gerichtliche Schritte einschalten.

Wann ist eine Mahnung notwendig?

Eine Mahnung ist notwendig, wenn eine Zahlung überfällig ist und der Gläubiger den Schuldner offiziell zur Begleichung der Forderung auffordern möchte.

Grundsätzlich gilt:

  • Kein fester Zeitpunkt für die Mahnung: Ein Gläubiger kann eine Mahnung bereits direkt nach Ablauf der Zahlungsfrist versenden.

  • Mahnung nicht immer erforderlich: In manchen Fällen tritt der Schuldner automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung nötig ist (z. B. wenn ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel auf der Rechnung steht).

  • Mahnung als Voraussetzung für Verzugszinsen: Ohne Verzugseintritt können in der Regel keine Verzugszinsen geltend gemacht werden.

Wann muss keine Mahnung verschickt werden?

In folgenden Fällen gerät der Schuldner automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung notwendig ist:

  • Die Rechnung enthält eine klare Zahlungsfrist („zahlbar bis zum 15. März 2025“).

  • Es handelt sich um eine Zahlung zwischen Unternehmen (B2B) und die Rechnung wurde 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang noch nicht beglichen (§ 286 Abs. 3 BGB).

  • Der Schuldner verweigert die Zahlung ausdrücklich.

Wie unterscheidet sich eine Mahnung von einer Zahlungserinnerung?

Viele Menschen nutzen die Begriffe Mahnung und Zahlungserinnerung synonym, doch es gibt wichtige Unterschiede – vor allem in rechtlicher Hinsicht.

Zahlungserinnerung: Freundliche Erinnerung ohne rechtliche Konsequenzen

  • Eine Zahlungserinnerung ist eine unverbindliche und meist höflich formulierte Aufforderung, eine offene Rechnung zu begleichen.

  • Sie hat keine rechtlichen Folgen und setzt den Schuldner nicht in Verzug.

  • Oft wird sie als erste Stufe im Mahnprozess genutzt, um den Schuldner ohne Druck an die Zahlung zu erinnern.

Mahnung: Offizielle Zahlungsaufforderung mit Konsequenzen

  • Eine Mahnung ist eine formelle Aufforderung, eine überfällige Zahlung zu leisten.

  • Sie kann Verzugszinsen und Mahngebühren nach sich ziehen.

  • Rechtlich gesehen setzt sie den Schuldner in Zahlungsverzug, wenn dieser nicht bereits automatisch eingetreten ist.

Viele Unternehmen senden zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung, um die Geschäftsbeziehung nicht zu belasten. Bleibt die Zahlung aus, folgt die Mahnung, die rechtlich bindend ist. In manchen Fällen ist eine Mahnung jedoch sofort erforderlich, um schnell weitere rechtliche Schritte einleiten zu können.

Wie viele Mahnungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Viele glauben, dass ein Gläubiger drei Mahnungen verschicken muss, bevor er weitere Schritte einleiten kann. Tatsächlich ist das ein Mythos – es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, mehrere Mahnungen zu versenden. Bereits eine einzige Mahnung kann ausreichen, um den Schuldner in Verzug zu setzen.

In einigen Fällen ist nicht einmal diese nötig, etwa wenn auf der Rechnung eine klare Zahlungsfrist genannt ist („zahlbar bis zum 15. März 2025“). In diesem Fall tritt der Verzug automatisch nach Fristablauf ein.

Trotzdem verschicken viele Unternehmen aus Kulanz oder zur Kundenbindung mehrere Mahnungen, bevor sie ein Inkassobüro oder rechtliche Schritte einleiten. Ein Beispiel für einen Ablauf könnte so aussehen:

  • 1. Zahlungserinnerung – Freundliche Erinnerung ohne rechtliche Folgen.

  • 2. Erste Mahnung – Offizielle Zahlungsaufforderung mit Hinweis auf Verzug.

  • 3. Zweite Mahnung – Letzte Aufforderung mit Mahngebühren und Verzugszinsen.

  • 4. Letzte Mahnung oder Inkasso – Ankündigung rechtlicher Schritte oder Übergabe an ein Inkassobüro.

Wie viele Mahnungen tatsächlich verschickt werden, hängt vom Unternehmen und dessen Mahnprozess ab. Manche Firmen setzen bereits nach einer Mahnung auf ein Inkassoverfahren, andere lassen ihren Kunden mehr Zeit.

Wie muss eine Mahnung aussehen?

Damit eine Mahnung rechtlich wirksam ist, muss sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Zwar gibt es keine gesetzlich festgelegte Form, doch einige Angaben sind notwendig, damit der Schuldner die Forderung eindeutig zuordnen kann und die Mahnung ihren Zweck erfüllt.

Wichtige Bestandteile einer Mahnung:

  • Absender und Empfänger: Name und Adresse beider Parteien.

  • Rechnungsnummer und Datum: Damit klar ist, welche Forderung gemeint ist.

  • Offener Betrag: Die genaue Summe der offenen Rechnung.

  • Fälligkeit und Frist: Bis wann die Zahlung erfolgen muss.

  • Verzugsfolgen: Hinweis auf mögliche Verzugszinsen, Mahngebühren oder rechtliche Schritte.

  • Zahlungsmöglichkeiten: Bankverbindung oder andere Zahlungsmethoden, um eine schnelle Begleichung zu ermöglichen.

Eine Mahnung kann per Brief, E-Mail oder sogar per SMS verschickt werden. Wichtig ist, dass der Zugang nachgewiesen werden kann – bei hohen Beträgen oder Streitfällen empfiehlt sich daher ein Einschreiben oder eine nachweisbare Zustellung.

Formulierung der Mahnung

Eine Mahnung kann unterschiedlich formuliert sein, je nach Tonfall und Eskalationsstufe. Während die erste Mahnung oft noch freundlich gehalten wird, sind spätere Mahnungen bestimmter und enthalten konkrete Hinweise auf Verzugszinsen oder die Einleitung eines Inkassoverfahrens.

Welche Kosten können durch eine Mahnung entstehen?

Wenn eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird, kann der Gläubiger dem Schuldner zusätzliche Kosten in Rechnung stellen. Diese entstehen, sobald der Schuldner in Verzug gerät – entweder durch eine Mahnung oder automatisch, wenn eine kalendermäßige Zahlungsfrist überschritten wurde.

Typische Kosten, die durch eine Mahnung entstehen können:

  • Mahngebühren: Der Gläubiger darf für den entstandenen Aufwand eine Pauschale verlangen. Die Höhe ist jedoch begrenzt und darf keine unangemessenen Zusatzkosten enthalten.

  • Verzugszinsen: Diese sind gesetzlich geregelt und betragen aktuell:

    • Für Privatpersonen (B2C): 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

    • Für Unternehmen (B2B): 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

  • Inkassokosten: Falls die Forderung an ein Inkassobüro übergeben wird, können weitere Gebühren anfallen. Diese orientieren sich oft an den gesetzlichen Anwaltsgebühren.

  • Rechtsanwalts- und Gerichtskosten: Falls der Gläubiger rechtliche Schritte einleitet, kommen weitere Kosten für Mahnbescheid, Anwalt oder Klage hinzu.

Wann sind Mahngebühren unzulässig?

Nicht jede Mahngebühr ist automatisch erlaubt. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Ab Verzug darf eine Mahnung grundsätzlich Mahngebühren enthalten, sofern diese angemessen sind. Eine erste Mahnung kann kostenfrei sein, muss es aber nicht.

  • Unternehmen müssen nachweisen, dass durch die Mahnung tatsächlich ein Aufwand entstanden ist.

  • Überhöhte oder pauschale Mahngebühren ohne klare Begründung können unwirksam sein.

Darf eine Mahnung per E-Mail verschickt werden?

Viele Gläubiger fragen sich, ob eine Mahnung per E-Mail rechtlich zulässig ist oder ob sie per Post verschickt werden muss. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die eine Mahnung an eine bestimmte Versandart bindet. Eine Mahnung kann also per E-Mail, Brief, Fax oder sogar SMS verschickt werden.

Ob eine Mahnung per E-Mail sinnvoll ist, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:

Wann ist eine Mahnung per E-Mail rechtlich sicher?

  • Wenn der Schuldner bereits vorher mit dem Gläubiger per E-Mail kommuniziert hat.

  • Wenn die E-Mail-Adresse eindeutig dem Schuldner zugeordnet werden kann.

  • Wenn sichergestellt ist, dass die E-Mail den Empfänger erreicht (z. B. durch eine Lesebestätigung).

Wann ist eine Mahnung per Post besser?

  • Wenn es um höhere Beträge geht und ein Nachweis über die Zustellung benötigt wird.

  • Wenn der Schuldner bereits mehrfach nicht auf Mahnungen reagiert hat.

  • Wenn es sich um ein gerichtliches Verfahren handeln könnte, bei dem ein Mahnnachweis erforderlich ist.

Um Missverständnisse zu vermeiden, kann eine Kombination aus E-Mail und postalischer Mahnung sinnvoll sein. Bei größeren Forderungen empfiehlt sich der Versand per Einschreiben, um später belegen zu können, dass die Mahnung tatsächlich zugestellt wurde.

Wann tritt der Schuldner automatisch in Verzug?

In vielen Fällen ist eine Mahnung erforderlich, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Es gibt jedoch Situationen, in denen der Schuldner automatisch in Verzug gerät – auch ohne Mahnung.

Wann tritt der Verzug ohne Mahnung ein?

Der Schuldner gerät automatisch in Verzug, wenn:

  • Ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel überschritten wird (z. B. „zahlbar bis zum 15. März 2025“).

  • Es sich um eine Zahlung zwischen Unternehmen (B2B) handelt, und die Rechnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang noch nicht beglichen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).

  • Der Schuldner die Zahlung ausdrücklich verweigert, unabhängig von Fristen oder Mahnungen.

Was bedeutet der Zahlungsverzug für den Schuldner?

Sobald der Schuldner in Verzug ist, können weitere Kosten entstehen:

  • Verzugszinsen (5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Privatpersonen, 9 Prozentpunkte bei Unternehmen).

  • Mahngebühren, sofern diese angemessen sind.

  • Inkasso- oder Anwaltskosten, wenn der Gläubiger die Forderung weitergibt.

Falls der Schuldner bereits in Verzug ist, darf der Gläubiger ohne weitere Mahnung Verzugszinsen und ggf. Mahnkosten verlangen.

Was passiert, wenn eine Mahnung ignoriert wird?

Wenn eine Mahnung ignoriert wird, bleibt die offene Forderung weiterhin bestehen und kann für den Schuldner finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Der Gläubiger hat verschiedene Möglichkeiten, um die Zahlung dennoch durchzusetzen.

Mögliche Folgen für den Schuldner:

  • Weitere Mahnungen und Mahngebühren: Viele Unternehmen verschicken nach der ersten Mahnung weitere Zahlungsaufforderungen mit zusätzlichen Mahnkosten.

  • Verzugszinsen: Sobald der Schuldner in Verzug ist, fallen gesetzlich geregelte Verzugszinsen an.

  • Inkasso-Verfahren: Der Gläubiger kann die Forderung an ein Inkassobüro übergeben, was zusätzliche Kosten für den Schuldner bedeutet.

  • Gerichtliches Mahnverfahren: Falls keine Reaktion erfolgt, kann der Gläubiger einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Wird dieser nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen, kann ein Vollstreckungsbescheid folgen.

  • Zwangsvollstreckung: Liegt ein Vollstreckungstitel vor, kann ein Gerichtsvollzieher eingeschaltet werden, um das Geld mittels einer Zwangsvollstreckung einzutreiben – z. B. durch Lohnpfändung oder Kontopfändung.

Was kann ich tun, wenn ich eine Mahnung erhalte?

Der Erhalt einer Mahnung bedeutet nicht automatisch, dass sofort hohe Zusatzkosten oder rechtliche Konsequenzen drohen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren – abhängig davon, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

1. Die Mahnung prüfen

Bevor eine Zahlung geleistet wird, sollte überprüft werden:

  • Ist die Forderung berechtigt und korrekt?

  • Wurde die Rechnung tatsächlich nicht bezahlt?

  • Stimmen Betrag, Rechnungsnummer und Zahlungsfrist?

Falls Unklarheiten bestehen, sollte der Gläubiger kontaktiert werden, um Missverständnisse zu klären.

2. Die Zahlung leisten

Ist die Mahnung berechtigt, sollte der offene Betrag schnellstmöglich beglichen werden, um weitere Mahngebühren, Verzugszinsen oder rechtliche Schritte zu vermeiden. Falls die Zahlung sofort nicht möglich ist, kann oft eine Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub mit dem Gläubiger vereinbart werden.

3. Kontakt zu Gläubiger herstellen

Wer eine berechtigte Mahnung nicht sofort begleichen kann, sollte frühzeitig den Gläubiger oder das Inkassobüro kontaktieren. Oft lassen sich Ratenzahlungen, Zahlungsaufschübe oder andere Lösungen vereinbaren, um zusätzliche Kosten oder rechtliche Schritte zu vermeiden.

4. Keine Mahnung ignorieren!

Selbst wenn die Forderung unberechtigt erscheint, sollte die Mahnung nicht ignoriert werden. Andernfalls könnten Inkasso-Kosten oder ein gerichtliches Mahnverfahren folgen.

Welche Fehler sollte man bei Mahnungen vermeiden?

Sowohl Gläubiger als auch Schuldner machen häufig Fehler im Umgang mit Mahnungen. Diese können rechtliche oder finanzielle Konsequenzen haben.

Typische Fehler von Gläubigern:

  • Fehlende oder unklare Fristen: Eine Mahnung sollte immer eine konkrete Zahlungsfrist enthalten, damit der Schuldner weiß, bis wann er zahlen muss.

  • Keine eindeutige Zuordnung der Forderung: Fehlen Rechnungsnummer oder Vertragsdetails, kann der Schuldner die Mahnung nicht richtig zuordnen.

  • Zu hohe Mahngebühren: Gläubiger dürfen nur angemessene Gebühren erheben. Überzogene oder pauschale Mahngebühren können unwirksam sein.

  • Zu viele Mahnungen ohne Konsequenzen: Wer immer wieder mahnt, aber keine weiteren Schritte einleitet, wird oft nicht ernst genommen.

  • Fehlende Beweisbarkeit der Zustellung: Besonders bei hartnäckigen Schuldnern ist es wichtig, eine nachweisbare Zustellung (z. B. per Einschreiben) zu wählen.

Typische Fehler von Schuldnern:

  • Mahnungen ignorieren: Wer nicht reagiert, riskiert Inkasso, gerichtliche Mahnverfahren oder sogar eine Zwangsvollstreckung.

  • Verpasste Fristen: Auch wenn eine Mahnung versehentlich übersehen wurde, kann dies zusätzliche Kosten verursachen.

  • Keine Kommunikation mit dem Gläubiger: Oft lässt sich eine Lösung (z. B. Ratenzahlung) finden, wenn frühzeitig Kontakt aufgenommen wird.

Warum ist eine Mahnung wichtig?

Eine Mahnung ist ein zentrales Instrument im Forderungsmanagement, um offene Rechnungen einzufordern und Schuldner an ihre Zahlungspflicht zu erinnern. Sie dient nicht nur als Erinnerung, sondern hat auch eine rechtliche Funktion, da sie den Schuldner in Verzug setzen kann.

Für Gläubiger ist eine Mahnung wichtig, weil:

  • Sie eine letzte Chance zur außergerichtlichen Einigung bietet.

  • Sie eine Voraussetzung für Verzugszinsen und Mahngebühren sein kann.

  • Sie die Grundlage für weitere Schritte wie Inkasso oder ein gerichtliches Mahnverfahren schafft.

Für Schuldner ist eine Mahnung wichtig, weil:

  • Sie eine Frist zur Begleichung der Schulden setzt und weitere Kosten verhindern kann.

  • Sie die Möglichkeit gibt, Zahlungsvereinbarungen zu treffen, falls finanzielle Engpässe bestehen.

  • Sie ein Warnsignal ist, dass bald rechtliche Schritte folgen könnten.

Ohne Mahnung bleibt eine Forderung oft unbezahlt oder zieht sich unnötig lange hin. Daher ist eine klare und rechtssichere Mahnung entscheidend, um den Zahlungsausfall zu vermeiden.