SCHUFA

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Was ist die SCHUFA – und wofür steht sie?

Die SCHUFA ist eine der bekanntesten Auskunfteien in Deutschland. Der Name steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die SCHUFA sammelt Informationen über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und gibt sie an Unternehmen weiter. Ziel ist es, bei der Einschätzung der Zahlungsfähigkeit (Bonität) zu helfen.

Die SCHUFA ist kein staatliches Amt, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Sie arbeitet mit zahlreichen Vertragspartnern zusammen – z. B. Banken, Mobilfunkanbietern, Energieversorgern oder auch Inkassounternehmen. Diese Partner melden bestimmte Informationen, etwa den Abschluss eines Vertrags oder eine offene Forderung.

Die Auskunftei speichert diese Daten und stellt sie anderen Unternehmen zur Verfügung. So kann z. B. eine Bank vor der Vergabe eines Kredits prüfen, wie zuverlässig jemand in der Vergangenheit gezahlt hat.

Auch beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder bei der Wohnungssuche kann eine Auskunft verlangt werden.

Im Zusammenhang mit Inkasso spielt die SCHUFA ebenfalls eine Rolle. Wenn eine Forderung über längere Zeit unbezahlt bleibt und bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind, kann daraus ein sogenannter negativer SCHUFA-Eintrag entstehen. Dieser Eintrag bleibt für eine gewisse Zeit gespeichert und kann sich auf zukünftige Verträge auswirken.

Welche Informationen speichert die SCHUFA über Personen?

Die SCHUFA speichert verschiedene Daten, die Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten einer Person zulassen. Dabei geht es nicht nur um Schulden oder Mahnungen – auch ganz alltägliche Informationen wie ein neu eröffnetes Girokonto gehören dazu.

Welche Datenarten werden gespeichert?

Zu den typischen Informationen gehören:

  • Eröffnung und Kündigung von Girokonten oder Kreditkarten

  • Abschluss von Kreditverträgen oder Leasingverträgen

  • Mobilfunk- oder Stromverträge

  • Anzahl und Höhe bestehender Kredite

  • Laufzeiten, Raten, Restbeträge

  • Positives Zahlungsverhalten (z. B. regelmäßig gezahlte Raten)

Diese Daten zeigen, dass eine Person wirtschaftlich aktiv ist – und wenn alles korrekt bedient wird, wirkt sich das sogar positiv auf die eigene Bonität aus.

Wann wird ein Eintrag bei Nichtzahlung über ein Inkassobüro vorgenommen?

Ein negativer SCHUFA-Eintrag erfolgt nicht sofort, wenn eine Rechnung unbezahlt bleibt. Erst wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein solcher Eintrag vorgenommen werden – z. B. durch ein Inkassounternehmen.

Diese Voraussetzungen sind:

  • Die Forderung ist unbestritten.

  • Es gab mindestens zwei schriftliche Mahnungen.

  • Die betroffene Person wurde auf einen möglichen SCHUFA-Eintrag hingewiesen.

  • Zwischen Mahnung und Eintrag liegt eine angemessene Frist.

Kommt es trotzdem nicht zur Zahlung, kann die Information an die SCHUFA übermittelt werden. Das betrifft vor allem Forderungen aus dem Inkassobereich – etwa aus nicht bezahlten Onlinebestellungen oder Dienstleistungsverträgen.

Woher bekommt die SCHUFA ihre Daten?

Die SCHUFA sammelt ihre Daten nicht selbstständig, sondern ist auf Zulieferungen durch Partnerunternehmen angewiesen. Diese Vertragspartner haben eine Geschäftsbeziehung zur betroffenen Person und melden bestimmte Vorgänge, die für die Bonität relevant sind.

Wer meldet Daten an die SCHUFA?

Zu den Vertragspartnern der SCHUFA zählen:

  • Banken und Sparkassen

  • Kreditkartenanbieter

  • Leasinggesellschaften

  • Telekommunikationsanbieter

  • Energieversorger

  • Versandhändler

  • Versicherungen (teilweise), vor allem Kredit- und Kautionsversicherungen; nicht jede Versicherung meldet Daten

  • Inkassounternehmen

Diese Unternehmen melden z. B., wenn ein Kredit abgeschlossen wurde, ein Konto eröffnet wird oder eine Forderung offenbleibt.

In welchem Fall ist ein Inkassounternehmen die Quelle?

Inkassounternehmen sind häufig Vertragspartner der SCHUFA. Wenn eine offene Forderung nicht beglichen wird, kann das Inkassounternehmen nach mehreren Mahnungen einen Eintrag bei der SCHUFA veranlassen – allerdings nur, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das bedeutet: Die Person muss vorab über die Möglichkeit eines Eintrags informiert worden sein. Zudem darf die Forderung nicht bestritten worden sein. Erst dann darf die Information übermittelt und gespeichert werden.

Wichtig: Nicht jede Forderung, die bei einem Inkassobüro landet, führt automatisch zu einem SCHUFA-Eintrag.

Wie funktioniert eine SCHUFA-Auskunft?

Die SCHUFA-Auskunft ist ein Dokument, das Auskunft über die gespeicherten Daten und die Bonität einer Person gibt. Sie kann sowohl von Unternehmen als auch von Privatpersonen angefordert werden.

Was sehen Unternehmen?

Unternehmen, die Vertragspartner der SCHUFA sind, erhalten eine Bonitätsauskunft. Diese enthält:

  • einen numerischen Score-Wert, der das Risiko eines Zahlungsausfalls bewertet

  • ggf. Detailinformationen zu bestehenden oder erledigten Verträgen

  • Hinweise auf Zahlungsausfälle oder negative Merkmale

Auf Basis dieser Informationen entscheiden Unternehmen, ob sie z. B. einen Vertrag abschließen oder zusätzliche Sicherheiten verlangen. Im Inkasso-Bereich kann eine SCHUFA-Auskunft helfen, das Risiko von Forderungsausfällen einzuschätzen – oder zu entscheiden, ob ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.

Wie setzt sich der SCHUFA-Score zusammen?

Der SCHUFA-Score ist ein numerischer Wert, der das Risiko eines Zahlungsausfalls einschätzt. Er wird auf Basis aller gespeicherten Daten berechnet und regelmäßig aktualisiert.

Einflussfaktoren sind unter anderem:

  • Anzahl und Art von Krediten

  • Dauer von Kreditverträgen

  • Zahlungshistorie (z. B. regelmäßige Zahlungen, Zahlungsverzüge)

  • Bestehende Kredite und Kreditrahmen

  • Negativmerkmale wie offene Forderungen oder titulierte Forderungen

Je höher der Score-Wert, desto geringer wird das Risiko eines Zahlungsausfalls eingeschätzt. Der Score dient Unternehmen als Entscheidungshilfe, z. B. bei Kreditvergaben oder Vertragsabschlüssen.

Was sieht man selbst?

Jede Person kann bei der SCHUFA eine Auskunft über die eigenen Daten anfordern. Diese sogenannte Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist einmal jährlich kostenlos erhältlich.

Sie enthält:

  • eine vollständige Übersicht aller gespeicherten Informationen

  • eine Liste der Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten eine Auskunft eingeholt haben

  • die Berechnungsgrundlagen für den persönlichen SCHUFA-Score

Diese Selbst­auskunft ist besonders hilfreich, um die eigenen Einträge zu prüfen und bei Bedarf eine Korrektur zu beantragen.

Wie lange bleiben SCHUFA-Einträge gespeichert?

Die SCHUFA darf personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie sie für den Zweck der Bonitätsprüfung erforderlich sind. Danach müssen sie automatisch gelöscht werden. Die genauen Fristen sind je nach Art der Information unterschiedlich geregelt.

Speicherfristen im Überblick

  • Anfragen durch Unternehmen: 12 Monate, aber nur 10 Tage sichtbar für Dritte

  • Kreditverträge, Girokonten, Kreditkarten: 3 Jahre nach Vertragsende

  • Informationen über offene, gemahnte Forderungen (Inkasso): 3 Jahre nach Zahlung der Forderung oder nach Titel-Erstellung

  • Titulierte Forderungen (z. B. Vollstreckungsbescheid): 3 Jahre ab Eintrag oder ab Erledigung

  • Insolvenzverfahren: 3 Jahre nach Aufhebung oder Beendigung

Können Daten früher gelöscht werden?

In bestimmten Fällen ist eine frühere Löschung möglich – etwa wenn ein Eintrag fehlerhaft ist oder eine Forderung sehr schnell nach Einleitung des Verfahrens beglichen wurde. Dafür ist meist ein aktiver Antrag bei der SCHUFA notwendig.

Auch Gläubiger oder Inkassodienstleister können eine vorzeitige Löschung anstoßen, wenn sie die Erledigung melden.