Verzug

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Was ist Verzug?

Ein Schuldner gerät in Verzug, wenn er eine fällige Forderung nicht rechtzeitig bezahlt. Das bedeutet, dass die Zahlung trotz bestehender Verpflichtung ausbleibt. Er tritt nicht automatisch mit der Fälligkeit der Rechnung ein, sondern setzt bestimmte Bedingungen voraus.

Grundsätzlich kann Verzug durch eine Mahnung des Gläubigers entstehen. In manchen Fällen passiert das auch automatisch. Zum Beispiel, wenn eine Rechnung lange nach Fälligkeit nicht bezahlt wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).

Einmal im Verzug muss der Schuldner die offene Forderung bezahlen. Er muss auch Verzugszinsen und andere Kosten tragen.

Wer kann in Verzug geraten?

Grundsätzlich jeder Schuldner, der eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet. Das betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.

  • Unternehmen (B2B): Geschäftskunden müssen Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist begleichen. Zahlen sie nicht fristgerecht, können sie in Verzug geraten.

  • Verbraucher (B2C): Privatpersonen sind ebenfalls zur fristgerechten Zahlung verpflichtet.

  • Behörden und öffentliche Stellen müssen sich an gesetzliche Zahlungsfristen halten. Sie können in Verzug geraten, wenn sie diese Fristen überschreiten.

Wann tritt Verzug ein?

Verzug beginnt, wenn eine fällige Forderung nicht rechtzeitig bezahlt wird. Dabei gibt es zwei Hauptwege, wie Verzug eintritt:

1. Durch eine Mahnung

Der Gläubiger fordert den Schuldner schriftlich oder mündlich zur Zahlung auf. Erfolgt die Zahlung nicht, tritt Verzug ab dem Zugang der Mahnung ein (§ 286 Abs. 1 BGB). Eine Mahnung ist jedoch nur erforderlich, wenn keine automatische Verzugsregel gilt.

2. Automatisch nach 30 Tagen

  • Bei Unternehmen (B2B): Verzug tritt automatisch ein, wenn eine Rechnung 30 Tage nach Fälligkeit und Erhalt unbezahlt bleibt. Eine Mahnung ist nicht nötig (§ 286 Abs. 3 BGB).

  • Bei Verbrauchern (B2C): Die 30-Tage-Regel gilt nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist. Fehlt dieser Hinweis, muss der Gläubiger den Schuldner erst mahnen.

Zusätzlich gibt es Sonderfälle, in denen Verzug ohne Mahnung oder 30-Tage-Frist eintritt, z. B. wenn eine vertraglich vereinbarte Zahlungsfrist überschritten wird oder das Gesetz eine sofortige Zahlungspflicht vorsieht.

Wie wird Verzug festgestellt?

Ob ein Schuldner in Verzug ist, lässt sich anhand der Zahlungsfrist und eventueller Mahnungen feststellen. Entscheidend sind folgende Punkte:

  1. Fälligkeit der Forderung: Verzug kann nur eintreten, wenn die Zahlung tatsächlich fällig ist. Das Zahlungsziel muss also erreicht oder überschritten sein.

  2. Nachweis einer Mahnung oder automatischem Verzug: Liegt eine Mahnung vor, beginnt der Verzug mit deren Zugang. In bestimmten Fällen tritt Verzug auch automatisch ein, z. B. nach einer vertraglich vereinbarten Frist.

  3. Prüfung gesetzlicher Regelungen: Falls keine Mahnung erforderlich ist, z. B. durch die 30-Tage-Regel oder eine vertragliche Vereinbarung, kann der Verzug allein durch den Fristablauf festgestellt werden.

Gläubiger können Verzug durch Dokumentation der Zahlungsfrist, versandte Mahnungen oder vertragliche Bedingungen nachweisen.

Wo ist der Verzug rechtlich geregelt?

Die rechtlichen Grundlagen zum Verzug sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Besonders relevant sind folgende Paragraphen:

§ 286 BGB: Verzug des Schuldners

Regelt, wann ein Schuldner in Verzug gerät, ob eine Mahnung erforderlich ist und welche Ausnahmen bestehen. Auch die 30-Tage-Regel ist hier festgelegt.

§ 288 BGB: Verzugszinsen und weitere Kosten

Bestimmt, welche Zinsen ein Gläubiger bei Zahlungsverzug verlangen kann. Außerdem werden mögliche Zusatzkosten geregelt, die durch den Verzug entstehen können.

Neben dem BGB können auch vertragliche Vereinbarungen eine Rolle spielen. Beispielsweise können Unternehmen in ihren Verträgen individuelle Zahlungsfristen oder Verzugsklauseln festlegen. Solche Regelungen dürfen jedoch nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Zusätzlich gibt es für bestimmte Bereiche Sonderregelungen, z. B. für öffentliche Auftraggeber oder Verbraucher. Auch internationale Verträge und das Handelsrecht können den Verzug beeinflussen, wenn es sich um grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen handelt.

Welche Folgen hat der Verzug?

Sobald ein Schuldner in Verzug gerät, kann das rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Der Gläubiger hat dann verschiedene Möglichkeiten, um die ausstehende Zahlung einzufordern und entstandene Schäden ersetzt zu bekommen.

1. Zusätzliche Kosten für den Schuldner

Der Schuldner muss alle durch den Verzug entstehenden Mehrkosten tragen. Dazu gehören:

  • Mahnkosten: Der Gläubiger kann die Kosten für Mahnschreiben verlangen.

  • Gebühren für Inkasso: Beauftragt der Gläubiger ein Inkasso, muss der Schuldner diese Kosten übernehmen.

  • Rechtsanwaltskosten: Falls ein Anwalt eingeschaltet wird, können auch diese Kosten dem Schuldner auferlegt werden.

  • Verzugszinsen: Der Schuldner muss für die verspätete Zahlung Zinsen zahlen. Die genaue Höhe ist gesetzlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab (§ 288 BGB).

2. Negative Auswirkungen auf die Bonität

Ein Zahlungsverzug kann sich auf die Kreditwürdigkeit des Schuldners auswirken. Gläubiger können überfällige Zahlungen an Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA melden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Meldung setzt in der Regel eine vorherige Mahnung und eine angemessene Wartezeit voraus (§ 31 Abs. 2 BDSG). 

Dadurch kann es schwieriger werden, Kredite, Leasing-Verträge oder Ratenzahlungen abzuschließen. Auch Geschäftspartner könnten eine verschlechterte Bonität als Risiko bewerten.

3. Rechtliche Schritte und gerichtliches Mahnverfahren

Wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt, kann der Gläubiger rechtliche Maßnahmen ergreifen:

  • Gerichtliches Mahnverfahren: Das Gericht erlässt einen Mahnbescheid, der zur Vollstreckung genutzt werden kann.

  • Zwangsvollstreckung: Bei Nichtzahlung kann ein Gerichtsvollzieher Vermögenswerte pfänden.

  • Klage auf Zahlung: Der Gläubiger kann eine Zahlungsklage einreichen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Der Schuldner sollte daher frühzeitig auf Mahnungen reagieren, um zusätzliche Kosten und rechtliche Schritte zu vermeiden.

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Die Höhe der Verzugszinsen ist in § 288 BGB festgelegt. Sie hängt davon ab, ob es ein Geschäft zwischen Privatpersonen oder Unternehmen ist.

1. Verzugszinsen für Verbraucher (B2C)

Wenn ein Privatkunde eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, beträgt der Verzugszins:

  • 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

2. Verzugszinsen für Unternehmen (B2B)

Wenn ein Unternehmen eine fällige Zahlung nicht leistet, gilt ein höherer Verzugszins:

  • 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz

  • Zusätzlich kann eine Pauschale von 40 Euro als Verzugsschaden verlangt werden (§ 288 Abs. 5 BGB).

3. Basiszinssatz als Grundlage für Berechnungen

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank festgelegt. Er kann sich alle sechs Monate ändern, am 1. Januar und 1. Juli. Der aktuelle Basiszinssatz ist auf der Website der Bundesbank abrufbar.

4. Beispielrechnung für Verzugszinsen

Wenn der Basiszinssatz z. B. 1,62 % beträgt, ergeben sich folgende Verzugszinsen:

  • Verbraucher: 6,62 % Verzugszins (1,62 % + 5 %)

  • Unternehmen: 10,62 % Verzugszins (1,62 % + 9 %)

Die Verzugszinsen steigen also mit dem Basiszinssatz und können je nach Wirtschaftslage variieren.