Klageverfahren

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Was ist ein Klageverfahren?

Ein Klageverfahren (oder auch streitiges Verfahren) genannt ist ein gerichtliches Verfahren zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Parteien. Es beginnt, wenn der Schuldner einen Anspruch des Gläubigers bestreitet oder gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einlegt.

Im Verfahren präsentieren beide Parteien ihre Argumente und Beweise vor Gericht. Das Gericht prüft die Sachlage und fällt ein bindendes Urteil. Dieses Verfahren bietet dem Schuldner die Möglichkeit, sich gegen unbegründete Forderungen zu wehren.

Wie unterscheidet sich das Klageverfahren vom Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren und das Klageverfahren sind zwei unterschiedliche Wege, um Forderungen geltend zu machen.

Mahnverfahren:

  • Zweck: Schnelles und kostengünstiges Einziehen unbestrittener Forderungen.

  • Ablauf:

    • Ein Gläubiger beantragt beim Gericht einen Mahnbescheid.

    • Der Schuldner hat 14 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen.

    • Erfolgt kein Widerspruch, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

  • Eigenschaften: Formell, ohne mündliche Verhandlung, kein Gerichtstermin.

Klageverfahren:

  • Zweck: Klärung von bestrittenen Forderungen durch eine gerichtliche Entscheidung.

  • Ablauf:

    • Wird eingeleitet, wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt.

    • Es folgt eine Klage vor dem zuständigen Gericht.

    • Beide Parteien präsentieren Beweise und Argumente.

    • Das Gericht entscheidet nach einer mündlichen Verhandlung.

  • Eigenschaften: Umfassende rechtliche Prüfung, mündliche Verhandlung, gerichtliches Urteil.

Unterschiede:

  • Verfahrensart: Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, während das streitige Verfahren eine ausführliche gerichtliche Prüfung beinhaltet.

  • Dauer: Das Mahnverfahren ist in der Regel schneller, da es ohne mündliche Verhandlung auskommt. Das streitige Verfahren dauert länger aufgrund der umfassenden Prüfung und Verhandlung.

  • Kosten: Das streitige Verfahren ist meist teurer aufgrund der erforderlichen Gerichts- und Anwaltskosten.

Das Mahnverfahren eignet sich für unbestrittene Forderungen, während das streitige Verfahren notwendig wird, wenn es zwischen Gläubiger und Schuldner zu einem Rechtsstreit kommt.

Welche Schritte sind im Klageverfahren zu beachten?

  1. Widerspruch gegen Mahnbescheid:

    • Der Schuldner legt innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, um das Verfahren in ein streitiges Verfahren zu überführen.

  2. Klageeinreichung:

    • Der Gläubiger reicht daraufhin eine Klage beim zuständigen Gericht ein. Die Klage enthält die detaillierte Forderung und die Begründung.

  3. Zustellung der Klage:

    • Die Klage wird dem Schuldner zugestellt, der nun die Möglichkeit hat, darauf zu reagieren.

  4. Schriftliche Stellungnahmen:

    • Beide Parteien tauschen schriftliche Stellungnahmen aus, in denen sie ihre Positionen darlegen und Beweise vorlegen.

  5. Vorbereitung der mündlichen Verhandlung:

    • Das Gericht setzt einen Termin für die mündliche Verhandlung an und bereitet die Verhandlung vor, indem es die eingereichten Unterlagen prüft.

  6. Mündliche Verhandlung:

    • Beide Parteien präsentieren ihre Argumente und Beweise vor dem Gericht. Zeugen können vernommen und Beweise untersucht werden.

  7. Gerichtsurteil:

    • Nach der Verhandlung fällt das Gericht ein Urteil, das für beide Parteien bindend ist. Das Urteil entscheidet über die Berechtigung der Forderung und eventuelle Zahlungsmodalitäten.

  8. Berufung (optional):

    • Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, wenn eine Partei mit der Entscheidung nicht einverstanden ist und Rechtsmittel einlegen möchte.

Diese Schritte stellen sicher, dass beide Parteien ihre Positionen umfassend darstellen können und das Gericht eine fundierte Entscheidung trifft.

Welche Kosten entstehen im Klageverfahren?

Im streitigen Verfahren können verschiedene Kosten entstehen. Hier sind die wichtigsten Kostenpunkte:

  1. Gerichtskosten:

    • Gerichtsgebühren: Diese werden vom Gericht erhoben und richten sich nach dem Streitwert der Forderung. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren.

    • Verfahrenskosten: Kosten für die Durchführung des Verfahrens, inklusive der Vorbereitung und der mündlichen Verhandlung.

  2. Anwaltskosten:

    • Anwaltsgebühren: Diese fallen für die Vertretung der Parteien im Verfahren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich ebenfalls nach dem Streitwert und den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

  3. Kosten für Beweismittel:

    • Zeugengebühren: Entschädigung für Zeugen, die im Verfahren aussagen.

    • Gutachterkosten: Falls ein Sachverständiger zur Beweisführung hinzugezogen wird, entstehen Kosten für dessen Arbeit.

  4. Sonstige Kosten:

    • Reisekosten: Falls Reisen zum Gericht notwendig sind, können Fahrtkosten und Auslagen anfallen.

    • Kosten für Kopien und Dokumente: Gebühren für die Beschaffung und Vervielfältigung von Dokumenten, die im Verfahren benötigt werden.

Kostenverteilung:

  • In der Regel trägt die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Gerichtskosten, Anwaltskosten und sonstiger Auslagen. Das Gericht entscheidet im Urteil über die genaue Kostenverteilung.

Die genauen Kosten können je nach Fall und Verfahrensverlauf unterschiedlich ausfallen. Es ist ratsam, sich vorab über die möglichen Kosten zu informieren und gegebenenfalls eine Prozesskostenhilfe zu beantragen, falls die finanziellen Mittel nicht ausreichen.